Tragwerksplanung
Im Bauingenieurwesen bezeichnet man die gesamte Konstruktionsplanung eines Bauwerks als Tragwerksplanung. Die statische Berechnung ist ein Teil davon, im wesentlichen handelt es sich dabei um den rechnerischen Teil. Bestandteil der statischen Berechnung sind aber auch statische Übersichtspläne (statische Positionspläne) in denen sich die einzelnen Positionen der Berechnung und auch die wesentlichen Bauteilabmessungen, Baustoffe usw. wiederfinden.
Für Bauwerke mittlerer Schwierigkeit muss der Bauherr die Statik durch einen Prüfstatiker überprüfen lassen. Für einfache Bauvorhaben wie Ein- oder Zweifamilienhäuser ist im Regelfall keine Prüfung erforderlich.
Die statischen Berechnungen werden von uns erstellt, wir sind dafür in den Freistaaten Bayern und Sachsen in die Listen der berechtigten Ingenieure eingetragen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Beratung von Architekten und Bauherren sowie Baufirmen in statisch-konstruktiver Hinsicht
- Erstellung von Tragwerkskonzepten und statischen Berechnungen
- Anfertigung von Bauzeichnungen wie Tragwerks-Ausführungszeichnungen sowie von Übersichts- und Elementplänen im Fertigteilbau
- Erstellung von Leistungsverzeichnissen im Vorfeld der Vergabe
- Kontrolle der Ausführung von Tragwerken und Tragwerksteilen